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Argumentum a maiori ad minus
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Erst-recht-schluß: "wenn schon.., dann erst recht..". folgerung des schwächeren aus dem stärkeren.
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Clausula rebus sic stantibus, латинский
Erwartung von vertragschließenden parteien, daß sich das verhältnis zwischen leistung und gegenleistung bis zur späteren vertragserfüllung nicht wesentlich ändert, z.b. durch unvorhersehbare hohe infla
Facultas alternativa, латинский
Ersetzungsbefugnis: der schuldner oder der gläubiger ist berechtigt, statt der vereinbarten leistung eine andere zu erbringen bzw. zu fordern. beispiele: geldersatz statt naturalrestitution ( § 251 abs. 2 bgb) oder kapitalab- findung statt renten
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